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   BSG, 16.03.1994 - 9 RV 11/93   

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https://dejure.org/1994,2045
BSG, 16.03.1994 - 9 RV 11/93 (https://dejure.org/1994,2045)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 9 RV 11/93 (https://dejure.org/1994,2045)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 9 RV 11/93 (https://dejure.org/1994,2045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versorgungsanspruch - Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Pflichtleistung - Kannleistung - Ermessensentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 109
  • MDR 1994, 1228
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 16.01.1964 - BT-Drs IV/1831
    Auszug aus BSG, 16.03.1994 - 9 RV 11/93
    Schließlich wird bei getrennter Verbescheidung der verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkte der Zweck des Gesetzes vom 21. Februar 1964 verfehlt (vgl Bericht der Abgeordneten Bals und Reichmann, BT-Drucks IV/1831 S 2), wonach die Herausnahme der Regelung über die Leistungen wegen nur möglicher Verursachung aus der Härtefallregelung gerade dazu dienen sollte, daß diese Anspruchsvoraussetzung bereits bei der erstmaligen Prüfung des Anspruches mitgeprüft wurde.
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 5/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Schädigungsfolge - Kausalität -

    In diesen Fällen reicht es aus, wenn der Zusammenhang einer Krankheit mit einem entschädigungsrechtlich erheblichen Vorgang nur möglich ist (vgl zur Kannversorgung insbesondere BSG, Urteil vom 10.11.1993 - 9/9a RV 41/92, BSGE 73, 190 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 9; BSG, Urteil vom 16.3.1994 - 9 RV 11/93, BSGE 74, 109 = SozR 3-3100 § 1 Nr. 14; BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 17/94, SozR 3-3200 § 81 Nr. 13 S 56 f).
  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Dies gilt im Rahmen der Klage auch dann, wenn die Verwaltung über die Kannleistung noch nicht entschieden hat (BSG, Urteil vom 16.03.1994 - 9 RV 11/93).

    Das Begehren eines Antragstellers richtet sich nicht auf eine "Pflichtleistung" oder eine "Kannleistung" oder gar auf eine "ermessensfehlerfreie Entscheidung", sondern auf uneingeschränkte Versorgung (BSG, Urteil vom 16.03.1994 - 9 RV 11/93).

    In diesen Vorschriften sind nicht unterschiedliche Leistungen benannt, sondern unterschiedliche Voraussetzungen für ein und dieselbe Leistung (BSG, Urteil vom 16.03.1994 - 9 RV 11/93; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2008 - L 7 VI 11/05).

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 17/94

    Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer

    § 81 Abs. 6 Satz 1 und 2 SVG stellen für dieselbe Leistung nur unterschiedliche Voraussetzungen auf (BSGE 74, 109 = SozR 3100 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Dann wäre das klägerische Begehren unter allen in Betracht kommenden materiellen Gesichtspunkten unabhängig von erhobenen Sachrügen zu prüfen (so BSGE 74, 109, 110 = SozR 3-3100 § 1 Nr. 14 zum Verhältnis von "Pflicht- und Kannleistung").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2011 - L 13 VJ 44/11
    Sowohl nach der im Zeitpunkt der ersten Antragstellung, die einen Anspruch auf die Kann-Versorgung als untrennbaren Bestandteil einer Versorgung wegen eines Impfschadens umfasst hat (vgl. BSG, SozR 3-3100 § 1 Nr. 14), noch gültigen Bestimmung des § 52 Abs. 2 S. 1 BSeuchG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des BSeuchG vom 18.12.1979 (BGBl. I 2248) als auch nach der zum 01.01.2001 in Kraft getretenen Regelung des § 61 S. 1 IfSG genügt zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Impfung die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.

    Dass die auch nach letzterer Norm erforderliche Zustimmung des BMAS kein anspruchsbegründendes Tatbestandsmerkmal bzw. ersetzungsfähig ist, ist aber in der Rechtsprechung des BSG anerkannt (vgl. BSG, Urt. v. 22.06.1977 - 10 RV 57/76; Urt. v. 25.11.1976 - 9 RV 230/75; Urt. v. 12.12.1969 - 8 RV 469/67; im Ergebnis ebenso BSG, SozR 3-3850, § 52 Nr. 1; SozR 3850, § 52 Nr. 1; vgl. ferner BSG, Urt. v. 29.08.1990 - 9a/9 RV 15/89; Urt. v. 12.12.1995 - 9 RV 17/94; offengelassen von BSG, Urt.v. 16.03.1994 - 9 RV 11/93, alle unter juris).

  • LSG Bayern, 28.07.2011 - L 15 VJ 8/09

    Beweismaßstab, Wahrscheinlichkeit, Imfpschadensrecht, Kausalzusammenhang,

    Dabei verkörpert die Kann-Versorgung keinen eigenen Streitgegenstand (vgl. BSGE 74, 109 ; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 13, S. 55).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2017 - L 7 VE 7/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Impfung gegen Schweinegrippe -

    Dabei bildet der Anspruch aus einer Kann-Versorgung keinen eigenen Streitgegenstand (BSG, Urteil vom 16. März 1994 - 9 RV 11/93, BSGE 74, 109 ff.; so auch Urteil des Senates vom 25. September 2012, L 7 VJ 3/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2012 - L 7 VJ 3/08

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Masernimpfung - Autoimmun-Hepatitis

    Dabei bildet der Anspruch aus einer Kannversorgung keinen eigenen Streitgegenstand (BSG, Urteil v. 16. März 1994 - 9 RV 11/93, BSGE 74, 109 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - L 2 VS 55/06

    Voraussetzungen der Erteilung eines Zugunstenbescheides nach § 44 SGB 10

    Soweit die Entscheidung des Sozialgerichts mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Verurteilung zur Neubescheidung dahingehend zu verstehen sein sollte, dass die Beklagte eine neue Ermessensentscheidung über die Gewährung der sog. Kann-Versorgung zu treffen hat, ist darauf hinzuweisen, dass die Beklagte jedenfalls in Fällen, in denen das zuständige Bundesministerium die erforderliche Anerkennung nach § 81 Abs. 6 Satz 2 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ausgesprochen hat, keine Ermessenentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung zu treffen hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 1994 - 9 RV 11/93 - BSGE 74, 109 = SozR 3-3100 § 1 Nr. 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05

    Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit

    Das Klagebegehren umfasst die nachrangig als Anspruchsgrundlage geltend gemachte Kann-Versorgung wegen eines chronischen Müdigkeitssyndroms, da diese dieselbe Leistung betrifft und dafür nur andere Voraussetzungen aufstellt (vgl. BSG v. 16.3. 1994 - 9 RV 11/93 - SozR 3-3100 § 1 Nr. 14).
  • LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VH 1/12

    Glomerulonephritis als Schädigungsfolge

  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - L 6 VS 2041/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 V 8/99 R

    Altersgrenze beim Dienst in Wehrertüchtigungslagern als militärähnlicher Dienst

  • LSG Bayern, 28.07.2011 - L 15 VJ 3/09

    Kausalzusammenhang, Schutzimpfung, Impfschaden, Versorgung, Diabetes mellitus Typ

  • LSG Hessen, 17.02.2005 - L 8/5 VS 27/02

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 7 VS 18/02

    Versorgung nach dem Soldatenversorgungsrecht und dem Bundesversorgungsrecht;

  • BSG, 14.08.2008 - B 9 VJ 4/08 B
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